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Mit der Steuerertragshoheit regelt das Steuerrecht die Aufteilung der eingenommenen Steuern auf den Bund, die Länder und die Gemeinden. Dabei stehen Finanzmonopole und Zölle dem Bund zu. Auch Steuern auf Alkoholika, wie die Alkopopsteuer, die Schaumweinsteuer und die Branntweinsteuer fallen in den Schoß des Staates. Laut Steuerrecht ebenso dem Bund zugesprochen werden die Versicherungssteuer und die Verwaltung des Solidaritätszuschlags für die neuen Bundesländer. Seit wenigen Jahren ist im Steuerrecht auch die Aufteilung der Steuern für die Europäische Union geregelt. Abgaben im Rahmen der EG fallen deshalb ebenfalls dem Bund zu. Denn Ländern stehen laut Steuerrecht die Kraftfahrzeugssteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Grunderwerbssteuer zu. Auch eher unbekannte Steuern wie die Feuerschutzsteuer und die Spielbankabgabe gehören im Sinne des Steuerrecht in die Hände der Länder. Auch die Gemeinden profitieren von den Gesetzen Im Steuerrecht. Bei der Verteilung des Steueraufkommens kommen ihnen die Gewerbesteuer, die Grund-, Getränke- und Hundesteuer, sowie die Zweitwohnsitz- und Vergnügungssteuer zu. Insbesonders finanzstarke Kommunen wie Düsseldorf profitieren von dieser Regelung. Doch im Steuerrecht ist ebenso vereinbart, dass sich Bund und Länder einige Steueraufkommen teilen. Dazu gehören die Körperschaftssteuer, die Einkommens- und die Umsatzsteuer.
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