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Die Steuerreform wird in Deutschland seit Jahren heiß diskutiert. Anlass zur Diskussion geben hier die Rechtfertigungsgründe und Änderungsvorschlage für das Steuerrecht. Generell soll das Steuerrecht mit der Steuerreform so geändert werden, dass zu hohe und zu niedrige Besteuerungen bestimmter Steuerpflichtiger verhindert werden. Das Steuerrecht soll so angepasst werden, dass das Vereinfachung und Transparenz entsteht. Auch im Hinblick auf die Europäisierung und die Angleichung der Rechtsgrundlagen erfährt das Steuerrecht eine Neustrukturierung. Seit diesem Jahrzehnt hat das Steuerrecht einige wichtige Veränderungen erlebt: Hierzu zählen die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens und des Erbschaftssteuerfreibetrags, die Senkung des Einkommensspitzensteuersatzes von 47 auf 45- und 42 Prozent, bzw. die spätere Anhebung auf wiederum 45 Prozent gemäß dem Steuerrecht. In nächster Zeit wird das Steuerrecht erneut zu Rate gezogen: Für das Jahr 2008 ist eine Unternehmenssteuerreform geplant, die unter anderem die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften senken soll.
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