Steuerrecht
                            Home arrow Beispiel Umsatzsteuer
Hauptmenü
Home
Steuergesetze
Steuerertragshoheit
Steuerarten
Die Steuerreform
Kritikpunkte am Steuerrecht
Beispiel Lohnsteuer
Beispiel Umsatzsteuer
Beispiel Gewerbesteuer
Experten für Steuerrecht
Impressum
Beispiel Umsatzsteuer

Im Steuerrecht gilt die Umsatzsteuer als von einem Unternehmen zu leistende Abgabe, die sich nach der Höhe des Firmenumsatzes richtet. Die Umsatzsteuer gilt im Steuerrecht als indirekte Steuer, da sie im Grunde durch die Endverbraucher bezahlt wird.

Die Umsatzsteuer wird zwar im deutschen Sprachraum, nicht aber im Steuerrecht gleichbedeutend mit dem Begriff der Mehrwertsteuer verwendet. Das Steuerrecht unterscheidet diese beiden Begriffe, bei Finanzämtern wird die Synonymverwendung meist nicht beanstandet.

Seit Anfang 2007 ist die Umsatzsteuer auf 19 Prozent gestiegen. Vorher lag sie bei 16-, bis 1998 sogar bei 15 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beträgt im Jahre 2007 sieben Prozent. Das Steuerrecht erlaubt auch Steuerbefreiungen bei bestimmten Voraussetzungen. Lieferungen in andere EU-Länder, sowie beispielsweise Umsätze, die unter das Grunderwerbs- oder Versicherungssteuergesetz fallen, sind von der Umsatzsteuer laut Steuerrecht, befreit.