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Die Lohnsteuer ist laut Steuerrecht eine Form der Einkommenssteuer und wird auf nicht selbständige Arbeit erhoben. Wie hoch die Lohnsteuer beim einzelnen Steuerpflichtigen ausfällt, das hängt von der Steuerklasse ab, in der sich der Steuerzahler laut Steuerrecht befindet. Die Lohnsteuer wird im Steuerrecht als direkte Steuer geführt. Dabei führt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer vom Bruttolohn ab und führt sie dem zuständigen Finanzamt zu. Der Arbeitgeber muss die Regelungen im Steuerrecht genau einhalten, da er für die inkorrekte Abführung der Lohnsteuer haftbar ist. Laut Steuerrecht muss nicht jeder Beschäftigte die Lohnsteuer zahlen. Es existiert ein gewisser Freibetrag. Wer unter diesem Freibetrag liegt, der bekommt die gezahlte Lohnsteuer im Sinne des Steuerrecht am Ende des Jahres wieder.
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